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Sicherer Umgang mit dem digitalen Nachlass

Recht und Finanzen

Offen

04.05.2022

Beginn: 09:49 Uhr

Stadt Amberg Smart City

Julia Schönhärl
09621/102427

www.amberg.de

kostenfrei

Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung geht es auch darum, die eigenen/personenbezogenen Daten sicher und nur für vertraute Personen zugänglich zu machen. Die Smart City Amberg hat gemeinsam mit der VHS Amberg und der Verbraucherzentrale Bayern e.V. einen Beitrag zum Digitalen Nachlass und der Digitalen Vorsorge organisiert. Um was es dabei ging, erfahren Sie hier.

Die Themen der digitalen Welt beschäftigen die Menschen zunehmend in allen Lebensbereichen durch die Nutzung der sozialen Netzwerke, die Kommunikation via E-Mail und Messaging-Diensten, den Austausch von Fotos per Instagram oder sonstigen Cloud-Diensten. Hinzu kommen neue Geräte und Anwendungen wie Fitness-Armbändern, sogenannten Wearables, und nicht zuletzt auch alles rund um das energie-effiziente "Smart Home". Alle so übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod beim jeweiligen Anbieter der Anwendung. Deshalb ist es ratsam zu regeln was mit den Daten nach dem eigenen Tod geschieht.

Hilfe gibt es von der Verbraucherzentrale Bayern e.V. die Informationen und Tipps kostenlos zur Verfügung stellt. So kann beispielsweise in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in sozialen Netzwerken ein Gedenkstatus eingerichtet oder das Profil nach dem Ableben gelöscht werden soll. Für jedes Konto, etwa in den Sozialen Medien wie Facebook oder für das eigene Smartphone, sollte genau festgelegt werden wer welche Zugriffsrechte nach dem Ableben hat. Und auch, wie soll die ausgewählte Vertrauensperson mit den Daten umgehen soll. Das gilt auch für die Zugänge zu verschiedenen Benutzerkonten und Passwörtern. Ratsam ist es, eine Person des Vertrauens zur Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter(in) zu benennen, die mit einer Vollmacht rund um das digitale Erbe ausgestattet wird. Ähnlich wie bei der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht sollte man auch für den Fall Regelungen treffen in dem man nicht mehr selbst entscheiden kann, etwa aufgrund eines Komas oder Demenz.
In jedem Fall ist es sinnvoll eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um die digitale Vorsorge zu betrauen.
Das sollte man frühzeitig angehen. D.h. sich um den eigenen digitalen Nachlass kümmern. Optionen sind dafür z.B. eine Übersicht aller Konten, Benutzernamen und Kennwörtern. Die Verbraucherzentrale Bayern e.V. stellt hierfür eine Muster-Liste zur Verfügung und gibt Hinweise zur Absicherung auch von Zugangs-Passwörtern. Passwörter sollten in keinem Fall in die Obhut einer Firma übertragen werden, da hier die Gefahr besteht, dass der digitale Nachlass und viele persönliche Daten in die Hände Unbefugter geraten.
Im digitalen Nachlass wird auch geregelt wie mit persönlichen Daten verfahren werden soll, inklusive Fotos. Die Auflistung der Accounts sollte immer aktuell gehalten werden mit Ergänzungen oder Löschungen.
Wenn alles notiert ist, gilt es auch zu bedenken wo der beste Aufbewahrungsort der notierten Zugangsdaten ist: ein Tresor oder Bankschließfach? Sicher ist, dass gegenüber digitalen Datenträgern geschriebene/gedruckte Listen länger haltbar sind, als Ergänzung z.B. zu einem USB-Stick. Doch nicht nur die Zugänge und Daten sondern auch der Verbleib der eigenen Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) sollte geregelt werden.
Wichtig ist, dass dieses Thema nicht nur für die Großeltern-Generation relevant ist: denn jede und jeder kann ganz plötzlich etwa aufgrund eines schweren Unfalls nicht mehr imstand sein, seine „Angelegenheiten in der digitalen Welt“ selbst zu regeln.

Informationen und Details finden sich auf der Website der Verbraucherzentrale Bayern e.V. auf der Mustervorlagen zum Download bereit liegen. Zusätzlich hat die Verbraucherzentrale Bayern e.V. ein kleines Heft herausgebracht: Mein Account Manager. Hier kann man geordnet nach Lebensbereichen alle relevanten Daten eintragen.

Das Heft gibt es in Amberg kostenlos z.B. bei der VHS Amberg, bei der Seniorenstelle, beim Hospizverein und bei vielen Alten- und Pflegeheime im Stadtgebiet.
Weitere Informationen zur Digitalen Vorsorge und Vorlagen für Vollmachten finden sich auf der Website: https://www.verbraucherzentrale.de unter dem Such-Wort „digitale Vorsorge“.

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